Neue Regelungen für Nagelspangenverordnungen ab 1. Oktober 2025

Zum 1. Oktober 2025 tritt eine wichtige gesetzliche Änderung in Kraft, die Podologiepraxen und Patient:innen gleichermaßen betrifft: die Neustrukturierung der Abrechnung von Nagelspangenbehandlungen. Ziel der Anpassung ist es, die Systematik zu vereinfachen und transparenter zu gestalten – ähnlich wie es bereits bei der podologischen Behandlung umgesetzt wurde.

Worauf ist zu achten?

Entscheidend ist immer das Ausstellungsdatum der Verordnung:

  • Für Verordnungen mit Datum bis einschließlich 30.09.2025 gilt weiterhin die bisherige Abrechnungssystematik (Anlage 1b).
  • Für Verordnungen mit Datum ab dem 01.10.2025 ist die neue Systematik verbindlich (Anlage 1c).

Damit ändern sich auch die Abrechnungspositionen. Neben den bekannten Leistungen wie Erstbefundung, Kontrolle und Abschluss gibt es nun eine einheitliche Position für die Nagelspangenbehandlung (78610) sowie Zusatzmöglichkeiten, etwa einen Aufschlag für besonderen Aufwand (78620).

In pododesk können Sie in einem neu geschaffenen Feld immer noch optional angeben, welche Leistung Sie am Patienten durchgeführt haben.

Klarstellung zu häufigen Missverständnissen

Um Unsicherheiten vorzubeugen, wurden im Vertrag zudem typische Fragen beantwortet:

  • Keine Mengenbegrenzung pro Tag:
    Es gilt weiterhin, dass die Verordnung immer auf einen Nagel bezogen ist. Liegen mehrere Verordnungen für unterschiedliche Nägel vor, können diese auch an einem Behandlungstag umgesetzt und abgerechnet werden.
  • Lokalisation verpflichtend:
    Ab sofort muss die genaue Lokalisation (z. B. rechter Großzeh) bei jeder Verordnung auf der Rückseite durch den Therapeuten angegeben werden – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder der Anzahl der Verordnungen.
Zeh wird mit einem blauen Licht bestrahlt, während eine Fachkraft mit Handschuhen ein Gerät hält.

Vorteile für Praxis und Patient:innen

Die neue Systematik reduziert die Komplexität der Abrechnung erheblich. Für Praxen bedeutet das mehr Übersicht und weniger Fehlerquellen, für Patient:innen mehr Transparenz bei der erbrachten Leistung. Durch die klar definierten Positionen können Behandlungen zudem nachvollziehbarer dokumentiert werden.

Unser Tipp: pododesk ist seit heute bereits so eingestellt, dass bei Heilmittelverordnungen ab dem 01.10.2025 automatisch die neuen HPNR auswählbar sind.

Mit dieser Reform wird ein weiterer Schritt hin zu einer klareren, praxisnahen Regelung für die podologische Versorgung gesetzt – und Sie können sich stärker auf das Wesentliche konzentrieren: die bestmögliche Behandlung Ihrer Patient:innen.