Neues zur Nagelspangenbehandlung ab Juli 2025 – weniger Bürokratie, mehr Klarheit

Ab dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Änderung im Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Kraft. Für Podolog:innen bringt das spürbare Erleichterungen im Praxisalltag – vor allem bei der Behandlung mit Nagelspangen.
Weniger Papierkram, mehr Praxis
Die bisherigen Regelungen rund um die Nagelspangenversorgung waren oft unübersichtlich – unterschiedliche Spangensysteme, komplexe Abrechnung, uneinheitliche Dokumentation. Das wird sich jetzt ändern:
Künftig gibt es eine einheitliche Leistung „Nagelspangenbehandlung“ für die Diagnosegruppen UI 1 und UI 2. Die Unterscheidung nach Spangentypen entfällt. Welche Spange zum Einsatz kommt, bleibt natürlich weiterhin in der Verantwortung der behandelnden Podolog:innen.
Was ändert sich genau?
- Einheitliche Leistung:
Keine Aufsplittung nach Spangentypen mehr. Alles läuft unter der neuen Bezeichnung „Nagelspangenbehandlung“. - Klare Vorgaben:
Die neue Leistungsbeschreibung enthält alle relevanten Infos – Leistungsinhalte, Regelleistungszeiten und Dokumentationspflichten. - Gültigkeit:
Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Oktober 2025 gilt nur noch die neue Struktur. Alte Verordnungen (bis 30.09.2025) werden weiterhin nach den bisherigen Regelungen abgerechnet – auch wenn die Behandlung später startet.

Kontrollleistungen: Jetzt klar geregelt
Oft war unklar, wie viele Kontrolltermine nach einer Nagelspangenbehandlung abgerechnet werden dürfen. Auch das wurde jetzt eindeutig festgelegt: Die Anzahl der Kontrollpositionen richtet sich künftig nach den verordneten Behandlungseinheiten.
Angabe der Lokalisation noch eindeutiger gefasst
In der Vergangenheit wurde die Lokalisation der zu behandelnden Zehe manchmal unterschiedlich interpretiert. Ab Juli wird auch hier für Klarheit gesorgt.
Vergütungsanpassung trotz schwieriger Rahmenbedingungen
Auch wenn die finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenkassen angespannt ist, gibt es gute Nachrichten: Die Vergütung wird angepasst. Grundlage dafür sind ganz reale Kostenfaktoren wie die steigende Inflation, Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst und der Gewerbemietenindex – alles Dinge, die den Praxisalltag direkt betreffen.

Die Anpassung kommt in zwei Stufen – mit besonderem Fokus auf den Hausbesuchszuschlag.
Die neuen Regelungen bringen mehr Übersicht, weniger Bürokratie und bessere Bedingungen für die tägliche Arbeit in der Praxis. Wer pododesk nutzt, kann sich auf eine rechtzeitige und reibungslose Umsetzung der neuen Abrechnungslogik verlassen.
